Noten für Pflegeheime rechtswidrig
Die Beurteilungskriterien in sogenannten Transparenzberichten seien "nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen", erläuterte ein Sprecher des Sozialgerichts Münster die Entscheidung.
Die Transparenzberichte sollen Heime miteinander vergleichbar machen. Dafür lag bislang ein Kriterienkatalog mit 82 Punkten vor. Die Noten basieren auf Befragungen, die Tester des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Pflegeheimen erheben. Die Prüfer besuchten unangekündigt Pflegeheime in Deutschland und analysieren sie anhand der Kriterien.
Diese reichen vom Umgang mit Medikamenten über Hygiene, Sauberkeit, Lesbarkeit der Speisepläne bis hin zum Freizeitangebot des Heims. Auch die Meinung der Heimbewohner fließt in die Bewertung mit ein. Nach dem Schulnotenprinzip wurden die einzelnen Bereiche bewertet. Die Notenvergabe war seit ihrer Einführung im vergangenen Jahr stark umstritten.
Ein Heim im Raum Borken klagte gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichtes im Internet und bekam Recht. Dass in diesem Fall die Veröffentlichung untersagt wurde, ist ein bundesweites Präzedenzurteil.
Das Gericht stützte sich in seinem Urteil unter anderem auf eine wissenschaftliche Studie vom Juli 2010. Diese hatte ergeben, dass nur zwei der 64 Einzelnoten den Maßstab der Ergebnisqualität beträfen. Das Gericht hält zudem die Systematik der Bewertung für misslungen. Insbesondere rügt es, dass bei zahlreichen im Transparenzbericht abgefragten Kriterien nur die Noten "sehr gut" oder "mangelhaft" vorgesehen seien.
Die Darstellung der Pflegenoten im Transparenzbericht sei für den Leser nicht nachvollziehbar. Sie stelle eine Irreführung der Verbraucher dar, heißt es im Urteil.
Der Spitzenverband der Pflegekassen lobte hingegen die Transparenz, die durch die Vergabe von Noten entstanden sei. "Die Pflegenoten haben erstmals Transparenz in die Pflegequalität gebracht", sagte Verbandssprecher Florian Lanz. Es wäre ein gewaltiger Rückschritt für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sich künftig schlechte Pflege wieder unter dem Mantel der Intransparenz verstecken könnte. Die Pflegenoten hätten sich grundsätzlich bewährt. "Wir sehen der weiteren rechtlichen Prüfung gelassen entgegen."
Vorerst darf der Transparenzbericht nicht veröffentlicht werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits, ließ das Gericht die Revision zum Bundessozialgericht zu.
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